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Berufssoldaten haben heute nur noch die Möglichkeit, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub zu nehmen. Gegenwärtig hängt die Gewährung eines kostenlosen "für ein Kind" von der Zustimmung des Vorgesetzten ab. In der Praxis scheinen die Bedürfnisse der Eltern nicht unbedingt mit den Aktivitäten und Plänen des Einzelnen übereinzustimmen.
Wann tritt das Gesetz in Kraft? Dies ist noch nicht bekannt.